Markierung von geflüchteten Menschen in der Bewegtbildarbeit – Auswirkungen und Schlussfolgerungen für die medienpädagogische Arbeit mit Webvideo

von Robert Behrendt, Birte Frische und Jan Rooschüz

Die asylpolitischen Entwicklungen seit den 1990er-Jahren (zum Asylkompromiss  online bei bpb.de), die zunehmende Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland sowie die zugespitzte gesellschaftliche Situation seit dem „Summer of Migration“ im Jahr 2015 haben deutlich gemacht, dass Geflüchtetenarbeit in der Medienpädagogik einen besonderen Stellenwert erfahren sollte.

Diesem Ziel widmete sich eine Arbeitsgruppe aus Medienpädagog*innen, die sich 2015 im Netzwerk bewegtbildung.net gebildet hat, u. a. mit diesem Artikel. In den vergangenen drei Jahren ist deutlich geworden, dass sich die gesellschaftlichen Umstände stark verändert haben. Die Asylbewerberzahlen  sind seit August 2016 rückläufig, viele Geflüchtete sind nicht mehr von existenziellen Fragen bedroht und die Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag haben sich seit der Bundestagswahl 2017 verschoben.

Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen sind die Begriffe „Asylbewerber“, „Flüchtling“ und „Geflüchteter“ politisch aufgeladen und die so bezeichneten Menschen werden besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Das hat entscheidende Konsequenzen für die medienpädagogische Arbeit mit Webvideo.

In der themenzentrierten Webvideoarbeit mit geflüchteten Menschen bewegen sich diese im Spannungsfeld von Markierung, d. h. der Zuschreibung von Kategorien wie „Geflüchtete“, „Refugees“ und „Flüchtlinge“, und medialer Selbstrepräsentation. Sie können und sollen einerseits als Menschen mit Fluchterfahrung an Projekten teilnehmen, andererseits möchten wir als politische Bildner*innen diese Zielgruppe nicht auf diese Rolle reduzieren. Sie changieren zwischen Fremd- und Selbstzuschreibung. Wenn wir in diesem Beitrag von der Markierung von Geflüchteten sprechen, dann stehen auch wir vor der Herausforderung, sie nicht durch Stigmatisierungen und durch die Reproduktion von Stereotypen und Klischees auf ihren Aufenthaltsstatus oder ihre Herkunft festzuschreiben. Gleichzeitig sind aber gerade ihr Aufenthaltsstatus und ihre Herkunft in der Aufnahmegesellschaft für sie selbst zentrale Themen, die nicht einfach übergangen werden können.

Dieses Dilemma wollen wir in unserem Artikel diskutieren und auf unsere gewonnenen Erfahrungen als Medienpädagog*innen zurückgreifen. Das heißt aber auch, dass wir uns nur ausschnittweise mit dem Komplex beschäftigen können, sowohl aufgrund seines Umfangs als auch wegen unserer spezifischen Perspektiven. Dennoch können wir aus unserer Praxis und Reflexion einige Konsequenzen ableiten, die für die aktive Medienarbeit im Allgemeinen und Webvideoarbeit mit Geflüchteten im Besonderen für künftige Projekte von Interesse sein können.

Online oder offline

Seit 2015 hat die Schärfe der Auseinandersetzungen in den sozialen Medien zusehends zugenommen, sodass seitdem hate speech als Begriff und Phänomen auch in Deutschland in der Breite wahrgenommen wird (vgl. Monitoringbericht 2015/16: Rechtsextreme und menschenverachtende Phänomene im Social Web, Amadeu Antonio Stiftung 2016). Diese Entwicklungen haben entscheidenden Einfluss auf Projekte in der Medienpädagogik genommen. Bildungsformate gegen Hassrede gehören seitdem zum medienpädagogischen Standard. Bewegtbildprojekte mit Geflüchteten trifft diese Entwicklung besonders schwer, weil diese Gruppe zu den am häufigsten von hate speech Betroffenen gehört. Die Konsequenzen für eine Projektarbeit reichen entsprechend weit.

Grundsätzlich muss ein Projekt, in dem Geflüchtete als Urheber*innen auftreten bzw. vor der Kamera stehen, darum projektintern die Frage beantworten, ob es seine Bewegtbildprodukte in den sozialen Medien als Webvideo veröffentlichen möchte. Diese Frage kann nicht ohne die Teilnehmenden beantwortet werden und diese sollten eine informierte Entscheidung treffen können. Wenn es den Projektzielen dient oder die Projektziele gefährdet, kann von einer Veröffentlichung jederzeit abgesehen werden. Im Falle einer Umsetzung der Produkte als Webvideos sollten folgende Fragen im Vorfeld beantwortet werden, um diskriminierenden Markierungen begegnen zu können:

 

  1. Welche Plattformen und Kanäle (YouTube, Vimeo, Facebook, Twitter, Instagram etc.) möchte das Projekt mit seinen Inhalten bespielen und welche eignen sich, um die Projektziele zu erreichen?
  2. Wie werden Fragen des Datenschutzes und Jugendmedienschutzes im Projekt thematisiert und umgesetzt?
  3. Welche Ressourcen kann das Projekt zur Verfügung stellen, um ein regelmäßiges, verbindliches, sachliches und skalierbares Communitymanagement zu gewährleisten?
  4. Welche Regeln helfen der Moderation in den Kommentarräumen der Kanäle (Verhaltenskodex, Leitlinien zum Antwortverhalten, zum Löschen, Melden und Blockieren von diskriminierenden Accounts)?
  5. Welche Strukturen und Ressourcen bietet das Projekt, um Teilnehmende und Fachkräfte in Krisenfällen zu unterstützen?

Schutzauftrag

Bei jedem Medienprodukt, das Protagonistinnen deutlich erkennbar abbildet, muss das Persönlichkeitsrecht gewahrt werden. Grundsätzlich wird das Einverständnis der abgebildeten Personen benötigt, und zwar nicht nur für die Aufnahme selbst, sondern auch für die Veröffentlichung und Verbreitung des aufgenommenen Materials im Internet. Zusätzlich zum Einverständnis sollten sich Bewegtbildnerinnen immer fragen, welche weiteren Informationen über die Personen neben der reinen Abbildung veröffentlicht werden.

In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, trotz des Einverständnisses zur Veröffentlichung Abstand von der Angabe des Klarnamens und Wohnortes zu nehmen oder sogar von der Veröffentlichung selbst. Geflüchtete können in Deutschland zwar dem Zugriff eines Regimes entkommen sein, nicht mitgekommene Angehörige, Freundinnen und Mitstreiterinnen ggf. aber nicht. Mit geflüchteten Teilnehmer*innen sollte daher auch thematisiert werden, inwieweit eine Veröffentlichung sie oder andere gefährdet.

Insbesondere im ländlichen Raum und in Kleinstädten ließe sich die Identität der abgebildeten Personen einfach feststellen; das gefährdet vor allem Geflüchtete. Einige Organisationen kommunizieren aus diesen Gründen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit generell keine Klarnamen der abgebildeten Personen, sondern ersetzen sie durch Pseudonyme, um ihrem Schutzauftrag für besonders gefährdete Zielgruppen nachzukommen. Folgende drei Punkte kommen hinzu:

Bestenfalls identifiziert sich die abgebildete Person positiv mit dem Medienprodukt, z. B. aus Stolz auf das selbst produzierte Webvideo oder aufgrund der vermittelten Botschaft. In der Regel möchte die abgebildete Person als Urheber*in dann auch namentlich genannt werden, was wiederum mit dem oben genannten Gefährdungspotenzial Geflüchteter kollidieren kann.

 

  1. Bestenfalls identifiziert sich die abgebildete Person positiv mit dem Medienprodukt, z. B. aus Stolz auf das selbst produzierte Webvideo oder aufgrund der vermittelten Botschaft. In der Regel möchte die abgebildete Person als Urheber*in dann auch namentlich genannt werden, was wiederum mit dem oben genannten Gefährdungspotenzial Geflüchteter kollidieren kann.
  2. Gegenüber den Teilnehmenden sollte dieses Problem so mitgeteilt werden, dass daraus nicht eine Selffulfilling Prophecy wird und ein Gefühl von Angst und Bedrohung erzeugt wird, das positive Erfahrungen und Erwartungen der Teilnehmenden überlagert. Empowerment sollte ein Kern aktiver Medienarbeit bleiben.
  3. Mit Projektteilnehmenden produzierte Webvideos sind selten Hochglanzprodukte und können kaum mit professionell produzierten Medien mithalten. Sie sind Ergebnisse eines pädagogischen Prozesses. Diesen Prozess gilt es zu schützen und Geflüchtete sollten durch die Machart oder Inhalte ihrer Produkte nicht angreifbar gemacht werden.

Teilnehmendenakquise

Ein zentraler Widerspruch bestimmt die Projektarbeit mit Geflüchteten, der sich nicht unkritisch lösen lässt. Einerseits soll diese Zielgruppe konkret zur Teilnahme angesprochen und eingeladen werden, andererseits möchten wir als politische Bildner*innen sie nicht auf ihren Aufenthaltsstatus reduzieren und nicht mit positiven Diskriminierungen arbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen also neben der Einordnung der Zielgruppe als „Geflüchtete“, „Refugees“ oder „Flüchtlinge“, um sie trotzdem zu erreichen? Drei Aspekte scheinen hierfür entscheidend.

Sprache

Eine Ansprache ohne explizite Markierung ist vor allem durch den gezielten Einsatz der Herkunftssprachen machbar. Dafür müssen im Projektdesign notwendige Bedingungen vorliegen: Projektsprachen müssen definiert sein (z. B. Arabisch, Türkisch, Paschtu, Tigrinya, Französisch oder Englisch) und Mittel für Dolmetschen zur Verfügung stehen. Eine schriftliche Ansprache in der Herkunftssprache reicht gegebenenfalls jedoch nicht aus, da eine umfassende Alphabetisierung nicht vorausgesetzt werden kann. Um die Zielgruppe Geflüchteter letztlich zu erreichen, braucht es mehr als die Bestimmung der Projektsprache.

Inhalte

Bewegtbildprojekte brauchen einen inhaltlichen Rahmen – dieser kann helfen, die Zielgruppe zu erreichen. Bei der Bestimmung des Rahmens können also spezifische Lebenslagen Geflüchteter einfließen und in der Ansprache auch kommuniziert werden. Zum Beispiel könnte Sozialraumerkundung ein Thema sein, das Vorstellen von Willkommens-Orten, interkultureller Austausch, musikalische Vorlieben oder die Benennung eines bestimmten Erfahrungshorizonts ohne Ausschluss, wie etwa „für Menschen mit und ohne Fluchterfahrung“.

Netzwerke

Projektarbeit mit Geflüchteten benötigt Vorlaufzeit, um diese Zielgruppe zu erreichen. Vor allem müssen bestehende Netzwerke mit Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten in die Teilnehmendenakquise eingebunden werden. Bezugspersonen, die Kontakt zu informellen Strukturen herstellen können, sind genauso wichtig wie der Einsatz sozialer Medien. Wenn Vertrauenspersonen in der Community und in Einrichtungen erreicht werden oder digitale Kanäle bespielt werden, in denen sich diese Menschen bewegen, dann entstehen interessante Kontakte und viele Gelegenheiten, sie in die Projektarbeit einzubinden.

Die Verknüpfung dieser drei Bereiche in der Teilnehmendenakquise kann bestenfalls eine markierungsfreie Ansprache von geflüchteten Projektteilnehmenden gewährleisten. Das schließt nicht aus, dass es dennoch zu Markierungen z. B. durch die Themenwahl kommen kann oder die Ansprache zu unspezifisch wird. Hier ist im Einzelfall und auf Grundlage des Projektdesigns zu entscheiden, welches Vorgehen die anvisierte Zielgruppe am besten erreicht.

Formatwahl

Webvideoformate bieten vielfältige Möglichkeiten für Geflüchtete, ihre Ansichten und Ideen einzubringen und ihre Anliegen vorzutragen. Ob sie dabei als Geflüchtete bezeichnet werden wollen bzw. selbst diesen Status kommunizieren, sollte in ihrer Hand liegen. Oft ist es eher hinderlich, Geflüchtete als solche zu markieren, denn dann können entsprechende Stereotype verstärkt werden, andererseits wünschen sie teils eine Auseinandersetzung mit ihrer Rolle als Geflüchtete.

Bei schauspielerischen Webvideoformaten bzw. dem Einnehmen einer anderen Rolle (z. B. Kurzfilm, Stop-Motion/Trickfilm) tritt die eigene Person und damit verbundene Erfahrungen in den Hintergrund. Etwa können negative Erfahrungen humoristisch bearbeitet und dadurch relativiert oder zugespitzt werden. Geflüchtete Teilnehmende können in fiktionalen Formaten Vorurteile gegen sie oder Deutsche persiflieren. Genauso kann das Vertreten eigener tatsächlicher Positionen und das Sich-als-reale-Person-Zeigen (z. B. Talking Heads, Statements, Doku, Interview, Reportage) empowernd wirken. Zu beachten ist, dass bei sensiblen Themen gegebenenfalls Traumatisierungen getriggert werden. Unter Umständen kann es auch rechtlich problematisch werden, wenn Geflüchtete in einem laufenden Aufenthaltsverfahren über ihre Flucht sprechen. Folgende Formate bieten sich in der Arbeit mit Geflüchteten an:

Kurzdefinition mit Beschreibung der Vor- und Nachteile

Geflüchtete als Teamer*innen

Eine hohe Fluktuation unter den Teilnehmenden ist aufgrund der besonderen Lebenslagen von Geflüchteten nicht ungewöhnlich. Darum ist Kontinuität im Team essenziell und seiner Zusammenstellung sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Ein gut abgestimmtes Team kann diskriminierenden Markierungen vorbeugen und Herausforderungen in der Arbeit mit Geflüchteten begegnen. Im Team und mit den Teilnehmenden sollten Alltagsrassismus, Rollenbilder und Stigmatisierungen selbstreflexiv thematisiert und hinterfragt werden: Wer wird wie dargestellt und was verstärkt vielleicht Stereotype? Mit welchen Bildern stigmatisiert man Geflüchtete? Wo kann vielleicht auch mit Klischees gespielt werden, um sie bewusst zu brechen? Die Perspektiven und das Urteilsvermögen der Teilnehmenden selbst sollten einbezogen werden, statt von oben herab zu definieren, wie etwas „zu sein hat“.

Pädagogische Teams sollten heterogen und sprachlich divers aufgestellt sein und bestenfalls durch Trainer*innen mit Fluchterfahrung verstärkt werden. Diese können das Projekt um wertvolle Perspektiven bereichern, Sprachkenntnisse einbringen und geflüchtete Teilnehmende durch geteilte Erfahrungen besser begleiten. Eigene Grenzen und die der Teilnehmenden wahrnehmen zu können, ist für alle eine wichtige Kompetenz: Wann belaste ich mich und andere zu sehr? Welche Zeichen gibt es für Überlastung und Traumabelastung? Eine gute Mischung aus Empathie und professionellem Abgrenzungsvermögen ist wichtig.

Bei der Auswahl der Teammitglieder sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, die in Bezug auf die spezifische Zielgruppe angepasst werden sollten. Folgende Kompetenzen sind hierbei zentral:

 

  1. Sprachliche Kompetenzen: Die Teamer*innen beherrschen die Zielsprache des Projektes und bestenfalls auch die Sprache der Zielgruppe. Alternativ können Sprachbrücken gebaut werden, sodass Fragen im Team und mit Teilnehmenden gegenseitig erklärt werden können. Englisch als Vermittlungssprache – wie jede andere Sprache, die von allen Beteiligten gesprochen wird – ist oft hilfreich. Fehlende Medienkompetenz aufseiten der Sprachmittler*innen kann zu Übersetzungsverlusten führen, die den pädagogischen Prozess beeinträchtigen.
  2. Transkulturelle Kompetenzen: Die Teamerinnen sollten in der Lage sein, auf individuelle Fragen und Bedürfnisse der Teilnehmenden aufmerksam zu werden und darauf einzugehen. Dabei sollte ein weiter Kulturbegriff angelegt werden, der neben ethnischen Besonderheiten auch andere kulturelle Unterschiede anerkennt, wie: Musik- und Jugendkultur, Kunst-, Wirtschafts- und Wissenschaftskultur. Diversitytrainings können Teamerinnen für diese Fragen sensibilisieren.
  3. Medienpädagogische Kompetenzen: Die Vermittlung technischer und künstlerischer Fertigkeiten sollte durch die Teamer*innen geleistet werden können. Mit Blick auf die Zielgruppe sind auch niedrigschwellige Ansätze empfehlenswert, die auch intuitiv oder bildlich erfassbar sind.
  4. Moderationskompetenzen: Es ist hilfreich, wenn im Team Erfahrungen mit Gruppenmoderation vorhanden sind. Nicht selten gestaltet sich die Kommunikation aufgrund verschiedener Ausgangs- und Zielsprachen unübersichtlich und braucht eine behutsame Steuerung.
  5. Psychologische Kompetenzen: Aufgrund akuter Krisensituationen, Traumatisierungen oder existenzieller Fragen, die in der Arbeit mit Geflüchteten auftreten können, ist es sicher hilfreich, wenn psychologische Kompetenzen im Team vorhanden sind. Nichtsdestoweniger kann dies in der medienpädagogischen Arbeit nicht vorausgesetzt werden. Hier empfiehlt es sich, bei entsprechenden Fachkräften Rat oder Unterstützung zu suchen bzw. Informationsmaterial und Telefonnummern von Beratungsstellen in der Projektdurchführung parat zu haben.

Mittelakquise und Themenwahl

Die Markierung „Geflüchtete“ kann bei der Arbeit in Webvideoprojekten erforderlich sein, um, wie bereits beschrieben, die Zielgruppe zu erreichen. Aber eben auch, um Fördermittel einzuwerben – vor allem in der Ansprache bestimmter Akteurinnen, in unserem Bereich z. B. die öffentliche Hand, Stiftungen und Unternehmen, außerdem Projektträgerinnen von Webvideoprojekten sowie die allgemeine Öffentlichkeit.

Im deutschen Fördersystem zieht sich die Frage der Markierung Geflüchteter somit durch mehrere Ebenen. Aus der Benennung von Förderprogrammen wird in der Regel deren Zielsetzung ersichtlich (z. B. Flüchtlingshilfe), was eine Markierung im Titel erfordert. Die Markierung ist darüber hinaus ein Mittel, damit Förderinstitutionen wie Stiftungen oder Hilfsorganisationen Gelder für ihre Förderbudgets einwerben können. Geldgeber sind in erster Linie Politik und Verwaltung (z. B. Ministerien), Großspenderinnen (z. B. Unternehmen im Rahmen ihrer Corporate-Responsability-Programme) sowie Kleinspenderinnen. Projektträgerinnen wiederum sind dazu gezwungen, in Förderanträgen ihre Zielgruppe zu benennen, und Förderinnen erwarten, dass dieser die Mittel auch zugutekommen. Zusätzlich obliegt den Projektträger*innen oft der Nachweis, die Förderung zweckgebunden zu verausgaben, was dazu führen kann, dass Geflüchtete ihren Status nachweisen müssen, um am Projekt teilnehmen zu können.

Darüber hinaus wird durch Förder*innen nicht selten die inhaltliche Thematisierung von Flucht und den daraus resultierenden individuellen Schicksalen gewünscht. Die Markierung endet also nicht beim Förderziel, sondern nimmt auch Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Projekten. Die plakative Benennung von Förderprogrammen oder ‑projekten („Kinderrechte für Kinderflüchtlinge“) und die Markierung Geflüchteter bei im Rahmen dieser Programme entstehenden Webvideos haben also Gründe, die zum einen in der Logik des deutschen Fördersystems, zum anderen in den Zielen der Öffentlichkeitsarbeit liegen.

Politik, Medien und Akteurinnen wie Förderinnen und Projektträger*innen wollen Einblicke in die einzelnen Schicksale und Fluchtgründe geben und schließlich – durch das Aufzeigen von Fluchtursachen wie Krieg, Verfolgung und Repression – ein gesellschaftliches Verständnis ermöglichen. Hierdurch werden jedoch unter Umständen gängige Stereotype über „Flüchtlinge“ erst medial erzeugt bzw. reproduziert. Geflüchtete werden primär auf ihre Fluchtgeschichte reduziert und weniger als aktiv Handelnde dargestellt. Es braucht also zudem eine beständige kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten von Webvideos, um dieses Dilemma nach und nach aufzulösen.

Das Für und Wider der Markierung

Es gibt gute Gründe sowohl für als auch gegen die Markierung Geflüchteter im Rahmen von Bewegtbildungsarbeit, eine einfache Antwort ist hier, wie so oft, nicht möglich. Im Rahmen von Webvideoprojekten sollten die Teilnehmenden ermächtigt werden, selbstständig eine Korrektur medial reproduzierter Stereotype vorzunehmen. Sie sollten eine Stimme erhalten, die auch als ihre Stimme wahrgenommen wird, sowie die Möglichkeit, ein Bild von sich zu entwickeln und zu vermitteln, das ihnen als Personen gerecht wird. Man könnte in diesem Rahmen unter Umständen sogar von einer positiven Markierung als Geflüchtete sprechen.

Mediale Selbstrepräsentation und Medienkompetenz ist zu dieser Frage der entscheidende Schlüssel. Dazu kann medienpädagogische Arbeit mit und in Webvideo einen entscheidenden Beitrag leisten. Zum einen in der konkreten Projektarbeit mit Geflüchteten, zum anderen auf öffentlichen Webvideoplattformen selbst – hierbei muss klar werden können, wer mit wem und über wen spricht, um Selbst- und Fremdzuschreibungen unterscheidbar zu machen. Stereotype Rollenbilder können nur dann überwunden werden, wenn sie als solche identifiziert und benannt werden.

Voraussetzung ist dafür allerdings, dass Projekte, die in Webvideos themenzentriert mit der Zielgruppe Geflüchteter arbeiten, einen sowohl geschützten als auch selbstkritischen und ergebnisoffenen Bildungsprozess anstreben. Anlässe, die Markierung und Reproduktion überkommener Rollenbilder zu thematisieren, sollten unbedingt wahrgenommen werden, Feedback aller Beteiligten zu Inhalten und Prozess sollte jederzeit möglich sein und die Teilnehmenden sollten politische Bildung und Medienbildung als sich gegenseitig ergänzende Aspekte der Bewegtbildungsarbeit verstehen.

Da der Großteil der medienpädagogischen Projekte mit und für Geflüchtete durch öffentliche Fördermittel finanziert wird, gehorchen diese Projekte bis zu einem gewissen Grad der Logik dieses Fördersystems und machen das Benennen der Zielgruppe notwendig. Das muss jedoch nicht zwangsläufig eine Markierung der Zielgruppe Geflüchteter zur Folge haben, die Stereotype verstärkt. Hier wäre eine selbstkritische Bearbeitung des Themas durch die Ebenen des Fördersystems hindurch wünschenswert, vor allem um Geflüchteten das Ankommen hierzulande zu erleichtern und ihnen neben ihrem Aufenthaltsstatus eine emanzipierte Selbstrepräsentation zu ermöglichen.

Hierfür müsste vor allem das Potenzial an medienpädagogischen Fachkräften mit Migrationsgeschichte gehoben werden und Peeransätze mit Teamer*innen mit Fluchterfahrung müssten verstärkt verfolgt werden. Die Tatsache, dass Deutschland seit mehreren Jahrzehnten eine sehr lebendige Einwanderungsgeschichte hat, sollte bei diesem Unternehmen eigentlich von Vorteil sein.

Autoren und Autorin

Robert Behrendt ist Philosoph und arbeitet freiberuflich als politischer Bildner und Medienpädagoge. Er setzte sich 3 Jahre lang als Koordinator des Berliner jugendFORUMs für Beteiligung junger Menschen in Berlin ein. Seit 2015 ist er u. a. für mediale pfade in den Bereichen Onlinejournalismus und Webvideo tätig, entwickelt Bildungsformate und probt den Einsatz von AR/VR in der politischen Bildung.

Birte Frische (M. A. Pädagogik, Ethnologie, Geschlechterforschung) aus Hamburg konzipiert und führt Projekte und Workshops an den Schnittstellen von digitalen Medien, politischer Bildung und Partizipation durch. Sie leitet aktuell ein Projekt im ABC Bildungs- und Tagungszentrum e. V. bei Hamburg, das Bewegung und Sport mit Medien bzw. Film verknüpft, und ist außerdem als freiberufliche Medienpädagogin und Projektmanagerin tätig. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit sind die Themen Migration und Flucht.

Jan Rooschüz ist Geschäftsführer des kijufi – Landesverband Kinder- & Jugendfilm Berlin e. V. und Direktor des Kinderrechte-Filmfestivals. Er arbeitete in der Spiel- und Dokumentarfilmproduktion, ist Film- und Medienpädagoge und Dozent für Medienpädagogik. Jan Rooschüz ist Experte für das Thema Urheberrecht und Creative Commons in der kulturellen Bildung und für die Erstellung von Onlinebildungsmaterialien zum Thema Medienarbeit. 2016 bis 2018 beriet er für Save the Children bundesweit Initiativen zur Medienarbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen.