Dieser Beitrag vereint zentrale Überlegungen dazu, welche Rolle die Bedingungen verschiedener Plattformen (YouTube, TikTok & Co.) eigentlich spielen, wenn man politische Bildung mit Webvideo realisieren möchte. In Abschnitt 1 werden zunächst Ideen für eine ideale Webvideoplattform beschrieben. Im Anschluss daran finden sich in Abschnitt 2 Überlegungen dazu, was Bewegtbildung mit Blick auf die Bedingungen bestehender Plattformen reflektieren sollte. Zusammengetragen wurden die Überlegungen bei einem Netzwerktreffen von bewegtbildung.net im Herbst 2019 in Berlin.
(1) Ideen für eine Meta-Mediathek
Dieser Abschnitt beschäftigt sich damit, wie eine ideale Webvideo-Plattform aussehen könnte, die demokratisch organisiert ist und eine Art Meta-Mediathek oder Supermediathek bildet, also Inhalte aus mehreren anderen Mediatheken bündelt. Beachtenswerte Beispiele für Meta-Mediatheken in eher kleinerem Maße sind etwa shelfd.com und mediasteak.com.
Grundlegend wäre bei der Konzeption einer solchen Meta-Mediathek zu überlegen, ob sie lediglich öffentlich-rechtliche Inhalte, lizenzfreie Inhalte und User Generated Content beinhalten sollte, oder sie auch private und kommerzielle Produktionen umfassen sollte. Durch die zweite Variante, die nochmals deutlich mehr Inhalt bedeuten würde, würde voraussichtlich eine höhere potentielle Reichweite der einzelnen Videos ermöglicht und der Bekanntheitsgrad einer solchen Plattform wäre vermutlich deutlich höher.
Allerdings würde auch umso mehr Kuratieren und Sichtung der Inhalte nötig und gleichzeitig umso schwerer leistbar. Das Kuratieren wäre an sich ein Knackpunkt einer solchen Plattform, vor allem weil dafür sehr viele Ressourcen notwendig wären. Sinnvoll wäre es vermutlich, für eine Plattform mit entsprechend demokratischem Anspruch ein gänzlich oder zumindest in entscheidend hohem Maße von Menschen durchgeführtes Kuratieren der Inhalte zu gewährleisten, statt eines (gänzlich) technischen und (durch KI wie Algorithmen usw.) automatisierten Kuratierens. Sofern man menschliches Kuratieren als Bestandteil der Plattform einplant, stellt sich die Frage, wer diese Tätigkeit am sinnvollsten übernehmen sollte: Sollte es zum Beispiel (a) eine Art Zuschauer*innenredaktion sein, oder (b) eine Art Internet-Intendanz, oder (c) ein anderweitig besetztes externes Gremium? Ebenso wäre zu planen, ob und falls ja in welchem Maße ergänzend technikbasierte Kuratierhilfen miteinbezogen werden.
Zudem wäre zu entscheiden, welche Maßstäbe oder Werte für das Kuratieren sinnvollerweise gelten könnten. Eine Orientierung könnten beispielsweise die Aufgaben und Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bieten, die u.a. im Rundfunkstaatsvertrag festgehalten sind: Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung sowie das Beitragen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung gehören dazu (Quelle: https://daserste.ndr.de/wahlarena/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten124.html).
Ebenfalls denkbar wäre eine etwas kleiner skalierte Meta-Plattform zu einem bestimmten Themenbereich, beispielsweise gezielt zum Bereich Bewegtbildung, also zu politischer Bildung mit Webvideo. Diese könnte Webvideos umfassen/verlinken, die (a) aus dem Netzwerk Bewegtbildung heraus entstanden sind sowie solche, die von Netzwerkmitgliedern in verschiedensten Projekten (b) erstellt oder (c) empfohlen worden ist. Ergänzend könnte man (d) ggf. ‚professionellen Content‘ zur politischen Bildung mit einbeziehen, etwa verschiedene YouTube-Formate oder die Bewegtbild-Inhalte von funk (ARD/ZDF). Durch eine solche Plattform könnten auch zeitlich eher eng befristete Projekte eine länger andauernde öffentliche Wahrnehmung erfahren, indem sie auf einer übergreifenden Plattform verfügbar und zwischen anderen Inhalten auch längerfristig sichtbarer wären. Eine Community aufzubauen und zu pflegen könnte man durch kontinuierliches Wachstum der Plattform gewährleisten und so die Sichtbarkeit von Bewegbildung erhöhen sowie Anstrengungen, Webvideos zum Themenbereich sichtbar zu machen, an einem Ort bündeln.
2) Die Arbeit auf bestehenden Plattformen
In der Arbeit mit Webvideoformaten sollte man sich auch in Bezug auf Plattformen die Frage stellen, ob eher produktorientiert oder eher prozessorientiert gearbeitet wird. Bei Prozessorientierung ist das Lernziel, nämlich die Arbeit an einem Video als Gruppenprozess, nach der Erstellung des Videos eventuell schon erreicht. Im Prinzip müsste man aber direkt weiterdenken und Community Management für hochgeladene Videos und sonstigen Content mit einplanen. Falls Prozessorientierung das primäre Ziel eines Projekts ist, dann ist die Wahl der Plattform den technischen Rahmenbedingungen des Inhaltes untergeordnet. Dies bedeutet, die ausgewählte Plattform muss das gewünschte Format und die gewünschte Länge des Videos verarbeiten können. Anders verhält es sich mit der Auswahl der Plattform, wenn es sich um eine produktorientierte Arbeit handelt. Hier steuern die technischen Rahmenbedingungen auch den Inhalt. Zu den technischen Rahmenbedingungen zählen Zielgruppen, Sehgewohnheiten, Limitationen und Algorithmen auf der Plattform.
Durch das Definieren der Zielgruppe der im Projekt gestalteten Videos können auch die bespielbaren Plattformen eingegrenzt werden. Da jede Plattform mit passgenauem Inhalt bespielt werden sollte, ist von einer ungezielten Streuung abzuraten. Bei einer gezielten Verteilung des Inhalts auf mehreren Plattformen (wobei eine Plattform immer die primäre Plattform sein sollte), werden potentielle Zuschauende auch auf die Hauptplattform gelotst. Trotzdem ist beim Wechsel auf eine andere Plattform immer mit Verlusten bei den Zuschauer*innenzahlen zu rechnen.
Nicht zu vernachlässigen sind die Sehgewohnheiten der Zielgruppe. Kurze Inhalte können auch mal in der Pause gelesen oder angeschaut werden. Längere Inhalte müssen der Zielgruppe entsprechend veröffentlicht werden. Teilweise sind die Sehgewohnheiten und die Erwartungshaltungen von Nutzer*innen auch von Plattform zu Plattform unterschiedlich, etwa weil Plattformen bestimmte Limitationen haben. Eine Limitation kann zum Beispiel die Länge, die Dateigröße oder auch das Format des Videos sein.
Algorithmen sind ein Unsicherheitsfaktor, wenn es um die Verbreitung des Inhaltes geht. Für Außenstehende und Creator*innen sind sie häufig eine Black Box. Der unsichtbare Code kann beispielsweise beeinflussen, welcher Inhalt als erstes zu finden ist oder welcher Inhalt empfohlen wird. Abschätzbar wird der Algorithmus meist nur durch Erfahrungswerte und auch dann nur teilweise. Zudem verändern sich Algorithmen in der Regel mit der Zeit, was ihre Einschätzung zusätzlich erschwert.
Für die bessere Sichtbarkeit der selbstproduzierten Inhalte macht es Sinn, an verschiedenen Stellen und auf verschiedene Arten Werbung für in einem Projekt entstandene Webvideos zu machen. Diese muss zu den seitens der Projektgeldgeber erlaubten Werbemaßnahmen passen. Gerade bei öffentlichen Geldern sollte man besonders darauf achten, welche Art von Werbung in welchem Umfang zulässig ist. Bei Werbeformen kann es sich etwa um Werbung via Printmedien, Adressdatenbanken oder Netzwerkarbeit handeln, aber auch die direkte Werbung auf bestimmten Plattformen sollte in Betracht gezogen werden. All diese Optionen müssen bei produktorientierten Webvideoprojekten frühzeitig mit einbezogen werden, um einen Teil des Budgets für Werbung einzuplanen. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten gegenüber einer Plattform sollten auch Open Source Varianten und unabhängige Kanäle stets mitbeworben werden. Im Idealfall ist sogar das Bereitstellen der Videos auf eigenen Kanälen und Seiten möglich, um ein Stück weit unabhängig von großen kommerziellen Plattformen sein zu können. Auch wenn Erfahrungswerte nahelegen, dass man Inhalte zur Steigerung ihrer Bekanntheit auch auf etablierte, kommerzielle Plattformen hochladen sollte. Die Überlegung, mit den Plattformen zu arbeiten, welche die Zielgruppe tatsächlich im Alltag nutzt, spielt hierfür auch eine Rolle. Sie kann verbunden werden mit Hinweisen auf Potentiale der jeweiligen Plattform wie auch Probleme der Plattform, beispielsweise in Bezug auf Rechte weitergaben, Datenschutzfragen oder Persönlichkeitsrechte.
Kok Hung Cheong, Lars Gräßer, Katrin Huenemörder, Christian Noll, Eric Müller für das Netzwerk Bewegtbildung