Recht am eigenen Bild

Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes; besagt dass jede*r selbst bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihr oder ihm veröffentlicht werden. Davon gibt es allerdings einige Ausnahmen: z.B. Bereich der Zeitgeschichte, die Person als Beiwerk, Versammlungen oder Kunst.