Persönlichkeitsrechte

Im Grundgesetz verankerte Rechte, die sich auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit beziehen, z.B. das Namensrecht, Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht. Es wird unterschieden zwischen drei geschützten Persönlichkeitssphären: der Individualsphäre (öffentliches und berufliches Wirken), der Privatsphäre (private Lebensgestaltung) und der Intimsphäre (z.B. Tagebücher).