Leichte Sprache im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention soll Menschen mit Leseschwierigkeiten bzw. Behinderungen die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern. Leichte Sprache folgt bestimmten Regeln z.B. in Bezug auf Satzlänge und Satzbau. Es gilt, Nebensätzen und komplizierten Begriffen mit Fremdwörtern zu vermeiden. Bei der Einfachen Sprache gibt es kein solches Regelwerk, jedoch steht auch hier die Verständlichkeit z.B. für Menschen mit anderer Muttersprache, schwacher Lesekompetenz oder geringer Bildung im Fokus. Texte in Einfacher Sprache sollen einem größeren Teil der Bevölkerung Zugang zu Informationen oder Literatur verschaffen, sie sind damit Teil von Barrierefreiheit. https://www.bpb.de/apuz/179341/leichte-und-einfache-sprache-versuch-einer-definition